Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben.
mehr »Unsere Kanzleien haben nicht nur Verantwortung gegenüber unseren Mandanten, wir übernehmen auch soziale Verantwortung. Hier finden Sie Beispiele für unser soziales Engagement:








